Der Friedhof in Weiten ist Eigentum der Kirche.
Die Verwaltung des Friedhofes obliegt dem Pfarrkirchenrat Weiten. Die Verrechnung wird im Pfarrbüro zu Amtszeiten Montag 08.00 - 11.00, Mittwoch 09.00 – 12.00 und Freitag 08.00 – 12.00 durchgeführt.
Die Grabgebühren richten sich nach dem jeweiligen Tarif der Diözese Sankt Pölten.
Ist eine Grabanlage baufällig oder verwahrlost, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt die benützungsberechtigte Person mit Bescheid zu verpflichten, in angemessener Frist, die Anlage in Stand zu setzen.
Wird ein Grab aufgelassen, dann sind der Grabstein und die Einfassung gänzlich vom Friedhof zu entfernen.
Vor jeder Änderung und Neuerrichtung von Grabsteinen, Kreuzen, Einfassungen und dergleichen ist die Friedhofsverwaltung zu verständigen.
Jedes Grab muss von den Hinterbliebenen in Ordnung gehalten werden. Auch der Weg rund um das Grab ist unkrautfrei zu halten. Dafür stehen verschiedene Gartengeräte zur Verfügung.
Als Schmuck sind Blumen und Grünpflanzen geeignet.
Die Pflanzung von Ziersträuchern und Bäumen (insbesondere von Tannen, Koniferen und dergleichen) ist auf allen Gräbern grundsätzlich untersagt.
Wer den Friedhof betritt, soll sich der Weihe dieses Ortes entsprechend benehmen!
Das Mitnehmen von Hunden und anderen Tieren ist verboten!
Allfällige Religionsstörungen, sowie mutwillige Beschädigungen der Einrichtungen, Grabstellen, Kreuze, Laternen usw. werden gerichtlich verfolgt
Durch die gesetzlichen Forderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes werden die Rahmenbedingungen für den Grabschmuck stark betroffen, sodass die Entsorgung der Friedhofsabfälle entsprechende Maßnahmen verlangt. Da unser Friedhof bezüglich Entsorgung schwierig und teuer ist, ersuchen wir um besondere Mithilfe.
Darum unsere Bitte:
Die Friedhofsverwaltung bittet alle Grabbesitzer folgendes zu beachten: